Gassigehen

WICHTIGE Information für unsere Gassigeher/-innen!!!

Liebe Gassigeher/-innen und die, die es werden wollen!

Danke für Ihre Unterstützung und dass Sie helfen, den Tierheimalltag der Hunde durch Spaziergänge zu verschönern!

Aus Sicherheitsgründen ist ab 1. Juli 2015 ein Spaziergang mit unseren Hunden nur noch mit einer gültigen Mitgliedschaft im Tierschutzverein und einem ‚Gassigeher-Ausweis‘ möglich. Dies ist notwendig, da Sie mit dem Führen eines Hundes ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen und um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, den Sie als Mitglied im Tierschutzverein haben.

So geht’s:

  • Mitgliedsantrag ausfüllen und im Tierheim abgeben (Anträge liegen am Tresen im Vorraum des Tierheims bereit).
  • Nach Erhalt des Mitgliedsausweises (wird per Post zugeschickt), gerne dienstags, freitags oder samstags (jeweils am Nachmittag) im Tierheim den ‚Gassigeher-Ausweis‘ erhalten. Es werden die Gassigeh-Regeln besprochen, man unterschreibt, daß man sich auch an die Regeln hält und bekommt im Gegenzug den Gassigeher-Ausweis.

Der Gassigeher-Ausweis berechtigt, mit unseren Hunden spazieren zu gehen und ist unserem Tierheimpersonal vorzulegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!